Staffelung des Elternbeitrags

Der Elternbeitrag beinhaltet eine Sozialstaffelung und sieht ab dem 01.08.2015 folgende Beiträge vor:

  1. 130,00€ monatlich bei einem Einkommen ab 80.000,00€ jährlich
  2. 115,00€ monatlich bei einem Einkommen von 60.000,00€ bis 79.999,99€ jährlich
  3. 80,00€ monatlich bei einem Einkommen von 40.000,00€ bis 59.999,99€ jährlich
  4. 50,00€ monatlich bei einem Einkommen von 20.000,00€ bis 39.999,99€ jährlich
  5. 30,00€ monatlich bei einem Einkommen von 19.999,99€ jährlich
  6. auf Antrag wird für Geschwisterkinder, die ebenfalls an der OGS teilnehmen, für das zweite Kind eine Ermäßigung von 50% gewährt; für das dritte und jedes weitere Kind wird kein Betrag erhoben.

Die Höhe der zu zahlenden Elternbeiträge wird nach Vorlage entsprechender Einkommensnachweise in Anlehnung an die Berechnung der Kindergartenbeiträge festgesetzt.