Erziehungspartnerschaft

Die Gremien unserer Schule haben sich nach intensiven Beratungen auf eine konstruktive Erziehungspartnerschaft verständigt, die die gegenseitigen Erwartungen von Eltern und Lehrern und folgende Erziehungsziele beschreiben:

Wenngleich Schule erziehungsbegleitend wirkt und die Hauptaufgabe der Erziehung im Elternhaus stattfindet, ist dennoch eine gute Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten  und Schule von großer Bedeutung, um den Kindern auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit die nötige Orientierung zu geben. Dabei ist es wünschenswert, dass das Regel- und Wertesystem in Schule und Elternhaus gleich ist und gemeinsam eingefordert wird. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der an der Erziehung Beteiligten trägt dazu bei, dass die Kinder in Schule erfolgreicher arbeiten können und  lebenspraktische und soziale Kompetenzen erwerben und erweitern.

  1. Verhalten
    Wir bitten um ein ehrliches, offenes, gewaltfreies, höfliches und rücksichtsvolles Auftreten der Kinder.
  2. Mitarbeit
    Wir erwarten Aufmerksamkeit, aktive Mitarbeit, gegenseitige Hilfsbereitschaft und Unterstützung der Eltern, z.B. bei den Hausaufgaben, regelmäßige Kontrolle der Arbeitsmittel sowie der Sport- und Schwimmsachen.
  3. Ordnung
    Den äußeren Rahmen bilden Schulordnung und Klassenregeln.
    Auch hier sind wir auf die Mithilfe der Eltern angewiesen. Wertevermittlung sollte in Elternhaus und Schule gleichermaßen stattfinden.

Wenn es zu Konflikten kommt, werden wir diesen mit pädagogischen Konsequenzen begegnen (s. auch §53 Ordnungsmaßnahmen – Ministerium für Schule und Weiterbildung: Schulvorschriften NRW BASS, 2015/2016)

  1. Verwarnung durch die Lehrkraft
  2. Bei mehrfacher Verwarnung Mitteilung an die Eltern
  3. Bei mehrfachem unangemessenem Konfliktverhalten
    • rote Karte und Vermerk im Klassenbuch
    • „stummer Schatten“
  4. Bei weiteren Vergehen ⇒ Elterngespräch mit Klassenlehrer*in
  5. Bei schwerwiegenden Vergehen ⇒ Elterngespräch mit Schulleitung
  6. Klassenkonferenz mit Vermerk in der Schülerakte
  7. Ausschluss vom Unterricht
    (bis zum Ende der Stunde, des Tages, mehrere Tage, …)
  8. Ausschluss von schulischen Veranstaltungen (Schwimmen, Wandertag,…)
  9. Überweisung in die parallele Klasse

Bei schwerwiegenden Vergehen können Punkte übersprungen werden.

  • Außerschulische Fachdienste u. Beratungsstellen (z. B. Jugendamt, schulpsychologische Beratungsstelle, …) werden hinzugezogen.
  • Bei Selbst- und Fremdgefährdung können Maßnahmen wie Festhalten, Streitende separieren o. ä. notwendig werden, um körperlichen Verletzungen vorzubeugen.